StVG § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
[ Auszug: (1) Durch Abruf im automatisierten Verfahren dürfen aus dem Zentralen
Fahrerlaubnisregister für die in § 55 Abs. 1 genannten Maßnahmen an die
hierfür zuständi ... ]